Lade
AGB
Lesen Sie bitte die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Albert & Conzelmann Büroeinrichtungen GmbH, Hauptstr. 586, 55743 Idar-Oberstein
Der Onlineshop richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, im Folgenden "Kunden" genannt.
§ 1 Geltungsbereich
(1.1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen der Kunden (nachfolgend Kunden) über diesen Onlineshop (nachfolgend "Onlineshop") unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.(1.2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.§ 2 Angebote/Vertragsschluss (2.1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.(2.2) Für die Annahme und Ausführung von Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt: Durch das Absenden einer Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages, über die bestellten Waren ab. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer elektronischen Bestätigung. Diese Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch uns dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Die Bestellungen des Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr müssen unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Preise gelten nur bei Abnahme bestätigter Mengen. § 3 Preise/Zahlungsbedingungen/Zahlung/Verzug (3.1) Sämtliche Preise verstehen sich in (€).(3.2) Wir berechnen die Preise nach unserer am Tage des Vertragsabschlusses mit dem Kunden vereinbarten, gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich bestätigt sind. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise von uns bestätigt wurden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangter Entgelte, eintreten oder Materialpreisänderungen, Transportkostenänderungen oder Änderungen öffentlicher Abgaben eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Sollten die Listenpreise seit Vertragsabschluss jedoch um mehr als 10% gestiegen sein, so steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.(3.3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung geltend gemacht werden.(3.4) sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager. Bei Versendung trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.(3.5) Unsere Rechnungen sind, wenn nicht gegenteiliges vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen netto zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Eintritt und die Folgen des Zahlungsverzuges.(3.6) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.(3.7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. § 4 Lieferung/Lieferzeit/Versand/Gefahrenübergang/höhere Gewalt (4.1) Die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart wurde.(4.2) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Mehrkosten für eine Versendung der Ware ins Ausland trägt der Kunde. Soweit die Ware nicht erfolgreich an den von dem Kunden bestimmten anderen Bestimmungsort zugestellt werden kann und die Ware deshalb an den Sitz des Kunden geliefert oder nochmals an den anderen Bestimmungsort geliefert werden muss, trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde hierzu keine besonderen Weisungen erteilt hat, sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen.(4.3) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vertragsmäßig noch vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Auch wenn Lieferfristen vereinbart wurden, kommen wir ohne Mahnung des Bestellers nicht in Verzug. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.(4.4) Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Lager fristgemäß abholbereit gehalten bzw. bei Versendung auf Wunsch des Kunden fristgemäß zum Versand gegeben wird. Soweit wir nicht ausdrücklich auch die Versendung der Ware selbst übernommen haben, stehen wir für die rechtzeitige und schnelle Beförderung nicht ein.(4.5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils von Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige derartige Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten. Vom Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt, dass eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und insofern etwa bereits von Ihm geleistete Vorschusszahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.(4.6) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.(4.7) Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird.
§ 5 Lieferung/Lieferzeit/Versand/Gefahrenübergang/höhere Gewalt (5.1) Die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart wurde.(5.2) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Mehrkosten für eine Versendung der Ware ins Ausland trägt der Kunde. Soweit die Ware nicht erfolgreich an den von dem Kunden bestimmten anderen Bestimmungsort zugestellt werden kann und die Ware deshalb an den Sitz des Kunden geliefert oder nochmals an den anderen Bestimmungsort geliefert werden muss, trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde hierzu keine besonderen Weisungen erteilt hat, sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen.(5.3) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vertragsmäßig noch vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Auch wenn Lieferfristen vereinbart wurden, kommen wir ohne Mahnung des Bestellers nicht in Verzug. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.(5.4) Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Lager fristgemäß abholbereit gehalten bzw. bei Versendung auf Wunsch des Kunden fristgemäß zum Versand gegeben wird. Soweit wir nicht ausdrücklich auch die Versendung der Ware selbst übernommen haben, stehen wir für die rechtzeitige und schnelle Beförderung nicht ein.(5.5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils von Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige derartige Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten. Vom Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt, dass eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und insofern etwa bereits von Ihm geleistete Vorschusszahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.(5.6) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.(5.7) Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird.
§ 6 Sachmängelhaftung (6.1) Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Fehlmengen, Transportschäden oder offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns über etwaige Feststellungen dieser Art unverzüglich zu informieren. Beim Empfang der Ware festgestellte offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen hat sicher der Kunde durch den Frachtführer oder dessenBeauftragten bescheinigen zu lassen. Die Ansprüche des Kunden auf Haftung wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde ihm nach § 377, 381 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist.(6.2) Öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, über bestimmte Eigenschaften der Ware gehören nur dann zu der mit dem Kunden getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde, ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist eine Einbau- oder Montageanleitung nicht geschuldet. Etwa mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise sind unverbindlich und begründen für uns keine Haftung, sie befreien den Kunden nicht von der Obliegenheit von eigenen Prüfungen und Versuchen im Zusammenhang mit einer Montage bzw. einem Einbau.(6.3) Wir behalten uns vor, einen Mangel zunächst nach unserer Wahl vor Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Mangelbeseitigung zu beseitigen.(6.4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufes (Rücktritt) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.(6.5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach dem §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.(6.6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.(6.7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht wird entweder zu Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.(6.8) Soweit den Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung besteht, ist unsere Haftung im Rahmen von Ziffer 5.4 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.(6.9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.(6.10) Soweit wir eine Ware mit einer Herstellergarantie liefern, setzt eine Inanspruchnahme von uns aus § 437 BGB eine vorherige, erfolglose, schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung des Hersteller - geringer oder kürzer ist als eine von uns abgegebene Garantieerklärung. Wir werden dem Kunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller zugänglich machen.
§ 7 Gesamthaftung/Rücktritt (7.1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in Ziffer 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden wie in § 823 BGB.(7.2) Die Begrenzung nach Ziffer 7.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.(7.3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 8 Kundenkonto
(8.1) Zur Durchführung einer Bestellung ist die Eröffnung eines Kundenkontos notwendig. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Registrierung dazu, nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.
(8.2) Der Kunde erhält zu seinem Kundenkonto Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und den Verkäufer über den Verlust oder den Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu unterrichten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (9.1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehendenKontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. § 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand (10.1) Erfüllungsort ist unser Firmensitz(10.2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Idar-Oberstein
Beschwerden/StreitschlichtungPlattform der EU-Kommission für außergerichtliche Streitschlichtung bereit.Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.
Stand: 2024
Diese Website verwendet Cookies